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TRANSPONDERPFLICHT FÜR KRAFTANGETRIEBE LUFTFAHRZEUGE IM LUFTRAUM "E"
Gemäß Austrocontrol AIC 03/09 haben ab 12. März 2009 motorgetriebene Luftfahrzeuge im Sichtflug im Luftraum "E" einen Transponder mit Druckhöhenübermittlung unaufgefordert auf Code 7000 sowie die automatische Höhenübermittlung einzuschalten.
Ausgenommen: Segelflugzeuge mit Klapptriebwerken für die Dauer des Betriebes des Klappmotors zum Zweck der Auftriebsunterstützung, sowie Flüge, welche von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben.
Quelle: http://www.austrocontrol.at/contend/atm/AIS/products/aic/aic.shtml
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