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TRANSPONDERPFLICHT FÜR KRAFTANGETRIEBE LUFTFAHRZEUGE IM LUFTRAUM "E"

Gemäß Austrocontrol AIC 03/09 haben ab 12. März 2009 motorgetriebene
Luftfahrzeuge im Sichtflug im Luftraum "E" einen Transponder mit
Druckhöhenübermittlung unaufgefordert auf Code 7000 sowie die
automatische Höhenübermittlung einzuschalten.

Ausgenommen:
Segelflugzeuge mit Klapptriebwerken für die Dauer des Betriebes des
Klappmotors zum Zweck der Auftriebsunterstützung, sowie Flüge, welche
von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Ausnahmegenehmigung
erhalten haben.

Quelle: http://www.austrocontrol.at/contend/atm/AIS/products/aic/aic.shtml