Beginnend mit 1. April 2008 entfällt für Ein- und Ausflüge von bzw. zu Schengen-Staaten die Meldepflicht und damit verbunden auch das Ausfüllen des bisherigen Formulares.
FLÜGE VON UND NACH NICHT EU-STAATEN
Mittels Verordnung vom Zollamt Wr. Neustadt per 1. März 2008 ist vorgeschrieben, dass Flüge spätestens 60 Minuten vor dem Start bzw. der Landung der Behörde bekannt zu geben sind.
Das erforderliche Formular, dass Sie hier downloaden können oder an unserem Info-desk erhalten muss an den Flugplatz unter 0043 2622 26700 DW 766 gefaxt werden.
DOWNLOAD FORMULAR
Wichtiger Hinweis
Flüge von und in die Schweiz unterliegen noch bis zum 29.03.2009 der Meldepflicht
bezüglich Pass- und Zollkontrolle. Danach bleibt die Zollkontrolle aufrecht was ein
weiteres Ausfüllen des Formulares notwendig macht.